Internet als Quelle von Betrügereien
02. Oktober 2024 | WLZ 118 | Autorin: Stefanie Schadler
Das Internet erleichtert es Betrügern, neue Opfer zu finden und diese um ihr Geld zu bringen. Wie wichtig es ist, Aufklärung zu betreiben, zeigt unter anderem der Rückgang beim „Tochter-Sohn-Trick“.
Darstellung eines Dreiecksbetrugs.
Betrugsdelikte im Internet nehmen zu
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung verlagern sich Betrugsdelikte immer mehr ins Internet. Vor allem die technische Anonymisierung und die Verschleierung der Finanzflüsse erleichtern es den Kriminellen, ihre betrügerischen Handlungen unerkannt durchzuführen. Durch den weltweiten Zugang zum Internet werden zudem immer mehr Menschen zu potenziellen Opfern. Der Bestellbetrug, sowohl kauf- als auch verkaufseitig, gehört dabei einem der größten Bereiche. Mehr als die Hälfte der Internetdelikte entfällt laut Cybercrime Report 2023 des Bundesministeriums für Inneres auf Betrugsdelikte: 2023 wurden 34.069 Fälle von Internetbetrug angezeigt, was ein Plus von 23,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet.
Darunter fällt auch der Bestellbetrug. Hierbei treten die Täter entweder als Besteller oder Verkäufer auf, wobei es zahlreiche Variationen gibt: Beispielsweise können Betrüger mit gestohlenen Identitäten Waren bestellen, ohne diese zu bezahlen. Die Mahnungen für die bestellten Waren bekommen dann jene Personen, deren Daten widerrechtlich verwendet wurden. Auf der anderen Seite gibt es Betrüger, die sich auf Kleinanzeigen-Plattformen als seriöse Anbieter darstellen. Die angebotenen Waren werden jedoch nach Vorauszahlung nicht verschickt.
Manchmal verwickeln die Täter ihre Opfer in langwierige Chats, schlagen Zahlungen über Kurierdienste vor und verlangen, dass ein Link in einem Messengerdienst angeklickt werden soll. Dabei wird aber nicht überwiesen, sondern abgebucht.
Sogenannte Fake-Shops, die im Internet auf den ersten Blick wie seriöse Plattformen wirken, entpuppen sich als Betrugsfalle. Auch hier gehen die Geschädigten leer aus oder es werden minderwertige Waren verschickt.
Sexueller Betrug im Vormarsch
In den letzten drei bis vier Jahren ist das sogenannte „Sextortion“ auch in den Bezirken Neunkirchen und Hartberg/Fürstenfeld angestiegen. Laut Bundesministerium für Inneres hat sich die Zahl der Anzeigen von 2021 auf 2022 beinahe verdreifacht. Das Wort ist eine Kombination aus den Begriffen „Sex“ und „Extortion“, also Erpressung – es handelt sich also um sexuelle Erpressung. Dabei werden vorwiegend Männer von attraktiven Frauen kontaktiert, denen sexuelles Interesse vorgetäuscht wird, und nach einer kurzen Kennenlernphase wird das Opfer dazu aufgefordert, in einen Videochat zu wechseln. Die Opfer werden dort dazu verleitet, sich zu entblößen, sexuell zu befriedigen oder nackt zu posieren. Ohne dass das Opfer davon weiß, werden die Handlungen der Opfer aufgezeichnet. Später wird der Betroffene von Erpressern kontaktiert und dazu aufgefordert, Geld zu überweisen, anderenfalls würden die Aufnahmen an Freunde, Familie und Arbeitgeber weitergeleitet. Davon sei jede Altersgruppe betroffen und auch Frauen zählten immer wieder zu den Opfern.
In solchen Fällen empfiehlt Manfred Otter, Kriminaldienstreferent vom Bezirkspolizeikommando Neunkirchen, im Internet vorsichtiger zu sein, vor allem bei Personen, die man nicht persönlich kennt. Man sollte nicht bedenkenlos das machen, wozu man aufgefordert wird. Generell sollten keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen angenommen werden. Man sollte sich auch bewusst sein, dass Videochats immer gefilmt werden können, und es ist zudem Vorsicht geboten, wenn jemand auf einer anderen Plattform als bisher kommunizieren möchte. Das Deaktivieren oder Überkleben der Webcam ist empfehlenswert, wenn sie gerade nicht verwendet wird.
Ein Täter, zwei Opfer
Eine weitere Masche beim Bestellbetrug ist der sogenannte Dreiecksbetrug, der laut den Bezirkspolizeikommandos Neunkirchen sowie Hartberg/Fürstenfeld bei uns noch nicht häufig vorkommt. Da sich das allerdings rasch ändern kann, gibt es hier zur Sensibilisierung einen kurzen Überblick über die Vorgehensweise.
In der ersten Variante bietet ein Verkäufer (A) auf einem Online-Marktplatz einen Artikel an. Ein Betrüger (B) wird darauf aufmerksam, kopiert die Inhalte und gibt ein ähnliches oder identisches Inserat auf. Zugleich bekundet der Betrüger dem Verkäufer sein Interesse an dessen Produkt und informiert sich über die Zahlungsmodalitäten. Er teilt dem Verkäufer auch eine Versandadresse mit. Nun wartet der Betrüger auf einen Käufer (C) für sein eigenes fingiertes Angebot. Diesem schickt er die Zahlungsdaten des eigentlichen Verkäufers (A). Dieser erhält vom Käufer (C) die Zahlung, denkt an nichts Böses und verschickt die Ware – an den Betrüger. Bevor Verkäufer und Käufer merken, dass sie betrogen wurden, ist der Betrüger untergetaucht. Je nach Zahlungsmethode bleiben der Verkäufer oder der Käufer auf ihrem Schaden sitzen.
Bei der zweiten Variante kaufen Privatpersonen auf Online-Marktplätzen von Betrügern angebotene Waren, die mit großzügigen Rabatten locken. Die arglosen Kunden zahlen an die Betrüger. Diese bestellen daraufhin mit den Daten ihrer Kunden bei anderen Online-Händlern die gewünschte Ware, die sie an die Privatpersonen schicken lassen. Diese ahnen nichts Böses, bis sie nach kurzer Zeit eine Mahnung vom seriösen Onlineshop erhalten, da dieser noch kein Geld erhalten hat: Die Ware wurde durch den Betrüger zuvor auf Rechnung bestellt – und der betrogene Käufer soll nun dafür bezahlen. Die Betrüger stecken sich das bereits überwiesene Geld in die eigene Tasche.
Aufklärung sorgt für Rückgang
Im Bezirk Neunkirchen kommen laut Otter mehrmals in der Woche vor, allerdings gingen die Täter dabei nicht international vor, sondern befänden sich meist in Österreich, was deren Ausforschung vereinfache.
Die Fälle, in denen Aufklärung und Medienberichte einen Rückgang bewirkt haben, betreffen den „Tochter-Sohn-Trick“ sowie den „Polizeibetrug“. Bei Ersterem bittet das angebliche Kind seine „Eltern“ unter einer ihnen unbekannten Telefonnummer um finanzielle Unterstützung. Sie behaupten, vom Handy eines Freundes aus zu schreiben. Es wird meist dazu aufgefordert, einen vierstelligen Betrag zu überweisen. Oft befinden sich die Bankkonten in Litauen.
Eltern und Großeltern sollten über diesen Betrugstrick von der jüngeren Generation informiert werden. Ein weiterer Tipp der Polizei ist es, in einem solchen Fall die alte Nummer des Familienmitglieds zu überprüfen und dort anzurufen. Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und zuallererst darüber nachdenken, ob die Situation realistisch ist. Ist ein Schaden entstanden, sollte das Bankinstitut oder der Kreditkartenanbieter kontaktiert und um Rückbuchung ersucht werden. Auch sollte eine Anzeige in der nächsten Polizeidienststelle erstattet werden.