Vorsorgen – solange man es noch selbst kann
17. Juni 2025 | WLZ 126
Expertentipp von: Mag. Maria Muhr, Öffentliche Notarin
Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit – schneller als man denkt, kann man selbst nicht mehr in der Lage sein, wichtige Entscheidungen zu treffen oder alltägliche Angelegenheiten zu regeln. Für solche Fälle kann man jedoch rechtzeitig vorsorgen – mit einer VORSORGEVOLLMACHT.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall Ihre Angelegenheiten für Sie regeln darf – eine Person Ihres Vertrauens. Sie legen dabei im Voraus fest, in welchen Bereichen (z. B. Gesundheit, Finanzen oder Wohnsituation) diese Person Sie vertreten darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Vorsorgevollmacht muss höchstpersönlich und schriftlich errichtet werden – am besten gemeinsam mit einem Notar. Sie kann jederzeit widerrufen oder angepasst werden. Zunächst wird die Vollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert. Sie tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn ein Arzt bescheinigt, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind – also der sogenannte „Vorsorgefall“ eintritt. Erst dann kann der/die Bevollmächtigte aktiv für Sie handeln. Da der/die Bevollmächtigte keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt, empfehle ich – soweit möglich – zwei Personen zu bevollmächtigen, die sich gegenseitig unterstützen und auch überwachen können.
Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt? Wurde keine Vorsorgevollmacht errichtet und tritt ein Vorsorgefall ein, kann es zur Bestellung eines gesetzlichen Erwachsenenvertreters kommen. Nahe Angehörige wie Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister oder Nichten und Neffen können sich beim Notar als solche registrieren lassen – auch hier ist ein ärztliches Attest erforderlich. In diesem Fall wird die Vertretung dem zuständigen Pflegschaftsgericht gemeldet. Der gesetzliche Vertreter muss dann regelmäßig über die Vermögens- und Familiensituation der vertretenen Person Bericht erstatten. Für besonders wichtige Entscheidungen ist zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung notwendig. Zwar bringt diese gerichtliche Kontrolle mehr Sicherheit, jedoch auch bürokratischen Aufwand und möglicherweise Verzögerungen mit sich.
Mein Rat: Nehmen Sie Ihre Zukunft rechtzeitig selbst in die Hand. Mit einer gut geplanten Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle – auch wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.
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