Streit vermeiden: So sichern Sie Ihr Erbe richtig ab
22. Mai 2026 | WLZ 135
Expertentipp von: Mag. Maria Muhr, Notarin

In jeder Lebensphase ist es klug, über die künftige Vermögensregelung nachzudenken. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt seine Familie nach dem eigenen Ableben vor unschönen Erbstreitigkeiten. Doch Vorsicht: Damit ein Testament im Ernstfall auch rechtlich bindend ist, verlangt der Gesetzgeber die strikte Einhaltung strenger Formvorschriften.
Eigenhändig oder fremdhändig?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, ein Testament zu verfassen:
Das eigenhändige Testament: Sie können Ihren letzten Willen nach wie vor komplett selbst mit der Hand schreiben und unterschreiben. Dieses Testament ist voll gültig.
Das fremdhändige Testament:
Sobald ein Testament mit dem PC getippt oder von einer anderen Person geschrieben wird, gelten extrem strenge Regeln. Um Fälschungen zu verhindern, wurden die Hürden vor einigen Jahren drastisch erhöht. Ein fremdhändiges Testament ist nur dann gültig, wenn unter anderem folgende Punkte erfüllt sind:
• Der Verfasser muss einen eigenhändigen Bekräftigungszusatz schreiben
• Es braucht die Unterschriften von drei Zeugen.
• Die Zeugen müssen einen handschriftlichen Zeugenzusatz ergänzen
• Die Identität der Zeugen muss eindeutig aus dem Dokument hervorgehen.
• Alle Blätter müssen eine innere und äußere Einheit bilden.
Besondere Vorschriften bei körperlichen Einschränkungen:
Liegen beim Testator körperliche Gebrechen vor – wie etwa Blindheit oder Gehörlosigkeit –, fordert das Gesetz zusätzliche Absicherungen. In solchen Fällen ist oft ein notarielles Protokoll oder ein Notariatsakt nötig. Zudem muss das Testament beispielsweise dem blinden Testator in Gegenwart von Zeugen vorgelesen werden oder der Gehörlose muss es in Gegenwart der Zeugen selber lesen, und dieser Vorgang muss im Testament festgehalten werden.
Gehen Sie auf Nummer sicher!
In den vergangenen Jahren gab es leider zahlreiche Gerichtsurteile, die Testamente aufgrund von Formalfehlern für ungültig erklärt haben. Der letzte Wille war damit wirkungslos. Überlassen Sie nichts dem Zufall und lassen Sie sich bei der Erstellung Ihres Testaments professionell beraten.
Ich stehe Ihnen mit meinem Team gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Ihre Notarin in Friedberg Mag. Maria Muhr,
Telefon: 03339/22203,
E-Mail: office@notariat-muhr.at


