Reparaturbonus um Fahrräder erweitert
02. Oktober 2024 | WLZ 118 | Autorin: Stefanie Schadler
Neben Elektronik- und Elektrogeräten umfasst die Förderungsaktion nun auch Fahrräder sowie Service- und Wartungsleistungen.
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Fahrräder und Serviceleistungen
Der Reparaturbonus wurde am Montag, 16. September, um Reparaturen von Fahrrädern ergänzt. Dabei handelt es sich um ein- oder mehrspurige Fahrzeuge für den Straßenverkehr, die mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind und eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometer pro Stunde haben (Elektrofahrräder, E-Bikes). Aber auch Fahrräder, die durch menschliche Muskelkraft angetrieben werden, sowie Fahrradanhänger sind in die Förderung eingeschlossen.
Neben Reparaturen und Kostenvoranschlägen werden seit 16. September auch Service- und Wartungsmaßnahmen an E-Geräten und Fahrrädern gefördert, um den funktionsfähigen Zustand möglichst lange aufrechtzuerhalten. Darunter fallen etwa Pflege, Reinigung, Prüfung der Funktionstüchtigkeit und der Sicherheit. Pro Bon werden 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten gefördert, wobei ein Maximum bei Reparaturen, Service und Wartung von 200 Euro besteht und 30 Euro für einen Kostenvoranschlag festgelegt sind.
Einfacher Ablauf
Der Reparaturbon kann von Privatpersonen schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Ein Bon kann pro E-Gerät oder Fahrrad für die Reparatur, das Service oder die Wartung und/oder den Kostenvoranschlag verwendet werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon für ein weiteres E-Gerät oder Fahrrad genutzt werden. Der Reparaturbonus ist eine Förderung des Klimaschutzministeriums und wird im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2022–2026 aus Mitteln der Europäischen Union – NextGenerationEU mit insgesamt 130 Millionen Euro sowie mit nationalen Mitteln des Bundes in Höhe von insgesamt 124 Millionen Euro finanziert. Davon sind 50 Millionen Euro für Fahrräder vorgesehen.